Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

1. Staatspolitik und Rechtsordnung

91.410 Parlamentarische Initiative (Zwingli)
Behandlung von rückwirkenden Bestimmungen in Volksinitiativen
Initiative parlementaire (Zwingli)
Initiatives populaires. Dispositions rétroactives

Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates: 26.02.1993 (BBl II, 204 / FF II, 224)

Stellungnahme des Bundesrates: 07.04.1993 (BBl II, 222 / FF II, 224)

Ausgangslage

Die Initiative verlangt in Form eines ausgearbeiteten Entwurfes eine Ergänzung der Bundesverfassung mit einem neuen Artikel 121 Absatz 4bis: "Über die Gültigkeit rückwirkender Bestimmungen eines Initiativbegehrens entscheiden die eidgenössischen Räte vor der Abstimmung durch Volk und Stände."

Verhandlungen

NR 13.12.1991 AB 1991, 2460
NR 28.04.1993 AB 1993, 793, 812
SR 16.06.1994 AB 1994, 740
NR 21.03.1995 AB 1995, 793
SR 03.10.1995 AB 1995, 969

Im Nationalrat plädierten die Fraktionen der SP, der Grünen, von LdU/EVP und der SD/Lega sowie auch Bundeskanzler Couchepin im Namen des Bundesrates für Nichteintreten, blieben aber mit 95 zu 69 Stimmen in der Minderheit. In der Detailberatung stimmte der Rat dem Verbot von Rückwirkungsklauseln zu. In bezug auf die maximale Behandlungsfrist für Volksinitiativen beschränkte er sich gegen den Willen der vorberatenden Kommission darauf, in die Verfassung nur das Prinzip aufzunehmen, die Bestimmung dieser Frist jedoch dem Ausführungsgesetz zu überlassen (siehe Geschäft 93.066, Bundesgesetz über die politischen Rechte).

Der Ständerat folgte dem Antrag der vorberatenden Staatspolitischen Kommission (SPK) und beschloss mit 19 zu 11 Stimmen Nichteintreten. Die Beschlüsse des Nationalrates würden zu heiklen Anwendungsproblemen führen, sagte der Kommissionssprecher Rhinow (R, BL). Der Rat teilte die Auffassung der SPK, wonach Handlungsbedarf bestehe und überwies eine Motion, die den Bundesrat beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Frage der Gültigkeit bzw. Ungültigkeit von Volksinitiativen umfassend regelt.

Der Nationalrat hielt gegen den Willen der Mehrheit der SPK mit 84 zu 64 Stimmen an seinen Beschlüssen fest. - Der Ständerat trat jedoch erneut nicht ein. Der Rat war mit Bundesrat Koller der Auffassung, dass das Problem im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung behandelt werden solle. Bundesrat Koller führte aus, dass die Einführung des Verwaltungs- und Finanzreferendums die Bedeutung von Initiativen mit rückwirkenden Bestimmungen stark verringern werde.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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